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Corona-Verordnung: Keine Einschränkungen mehr

Liebe Mitglieder! Wir freuen uns ankündigen zu dürfen, dass mit 16.04.2022 die 2. Covid-19 Basismaßnahmenverordnung in Kraft tritt. Folgende Änderungen ergeben sich durch diese in unseren Sporteinheiten: FFP 2 Maskenpflicht in unseren Sportzentren fällt. In Schulgebäuden bleibt diese aktuell bis zum Turnsaal aufrecht. 2G bzw. 3G Nachweise sind für die Sportteilnahme nicht mehr erforderlich.