Mitgliedschaft einfach erklärt

Fragen? Hier gibt es klare Antworten.

Die wichtigsten Regeln rund um Sportjahr, Beiträge, Kündigung und Trainingsbetrieb.

1. SeptemberBeginn des Sportjahres
31. AugustEnde des Sportjahres
KündigungOrdentlich nur zum 31. August
Ferien & FeiertageGrundsätzlich trainingsfrei

13 Fragen
Mitgliedschaft✓ BestätigtWann beginnt und endet das Sportjahr?

Das Sportjahr der SPORTUNION Wien 9 beginnt am 1. September und endet am 31. August des darauffolgenden Jahres.

Mitgliedschaft! Zu bestätigenKann ich während des laufenden Sportjahres beitreten?

Nach der derzeitigen Arbeitsannahme ist ein Einstieg während des Sportjahres möglich, sofern in der gewünschten Gruppe ein Platz frei ist.

Noch zu bestätigen: verbindliche Einstiegsregel und die dazugehörige Beitragshöhe.
Beiträge! Zu bestätigenWie hoch ist der Beitrag bei einem späteren Einstieg?

Als derzeitige Planungsgrundlage ist folgende Staffel vorgesehen:

  • 100 % bei Einstieg von September bis Mitte November
  • 75 % von Mitte November bis Ende Jänner
  • 50 % von Februar bis Mitte April
Noch zu bestätigen: exakte Stichtage, Regelung ab Mitte April, mögliche VPI-Anpassung und Rundung auf 5 Euro.
Beiträge! Zu bestätigenIst der Mitgliedsbeitrag monatlich oder für das Sportjahr zu bezahlen?

Nach der derzeitigen Arbeitsannahme bezieht sich der Mitgliedsbeitrag auf das gesamte Sportjahr.

Noch zu bestätigen: Jahresbezug, einheitliche Fälligkeit, Teilzahlungsmöglichkeiten und verbindlicher Zahlungsweg.
Beiträge! Zu bestätigenWird der Beitrag in Ferien oder bei einzelnen Trainingsausfällen reduziert?

Die derzeitige Arbeitsannahme ist, dass Ferien und Feiertage im Jahresrhythmus bereits berücksichtigt sind und daher nicht einzeln abgezogen werden.

Noch zu bestätigen: Beitragswirkung der trainingsfreien Zeiten sowie Regelungen für längerfristige Ausfälle, Krankheit oder Verletzung.
Kündigung✓ BestätigtKann ich meine Mitgliedschaft während des Sportjahres beenden?

Eine ordentliche Beendigung der Mitgliedschaft ist nur zum Ende des Sportjahres, also zum 31. August, möglich. Besondere Ausnahmefälle müssen individuell geprüft werden.

Kündigung! Zu bestätigenBis wann muss meine Kündigung beim Verein einlangen?

Festgelegt ist derzeit der 31. August als Beendigungszeitpunkt.

Noch zu bestätigen: konkrete Kündigungsfrist und maßgebliches Eingangsdatum.
Kündigung! Zu bestätigenWie muss ich die Kündigung übermitteln?

Für eine klare Zuordnung sollte die Kündigung schriftlich unter Angabe von Name und Sportsektion erfolgen.

Noch zu bestätigen: ob E-Mail genügt, welche Empfängeradresse verbindlich ist und ob es ein Formular geben wird.
Kündigung! Zu bestätigenErhalte ich bei einem Austritt während des Jahres Geld zurück?

Da die ordentliche Mitgliedschaft nur zum 31. August endet, ist eine anteilige Rückzahlung nicht automatisch vorgesehen.

Noch zu bestätigen: Umgang mit besonderen Härtefällen und bereits bezahlten Zusatzangeboten.
Training✓ BestätigtFindet in den Schulferien Training statt?

Der Sportbetrieb orientiert sich am Schuljahr. In den Schulferien findet grundsätzlich kein Training statt.

Training✓ BestätigtFindet an Feiertagen Training statt?

An gesetzlichen Feiertagen findet grundsätzlich kein Training statt.

Training✓ BestätigtKann es in Ferien oder an Feiertagen Ausnahmen geben?

Ja. Einzelne Sektionen können Sondertrainings, Kurse oder Veranstaltungen anbieten. Solche Ausnahmen werden ausdrücklich kommuniziert. Ohne gesonderte Information gilt: trainingsfrei.

Training! Zu bestätigenÜber welchen Kanal werden Trainingsänderungen bekannt gegeben?

Ausnahmen und kurzfristige Änderungen werden durch die jeweilige Sektion kommuniziert.

Noch zu bestätigen: verbindlicher Hauptkanal je Sektion, etwa E-Mail, WhatsApp-Community oder Website.
Deine Frage ist noch offen?Das Vereinsbüro hilft gerne weiter.

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