• verpflichte mich,

    1. die Würde der Sportlerinnen und Sportler zu respektieren, unabhängig von Alter, Geschlecht, sexueller Orientierung, sozialer und ethnischer Herkunft, Weltanschauung, Religion, politischer Überzeugung oder wirtschaftlicher Stellung

    2. alle mir anvertrauten Sportlerinnen und Sportler gleich und fair zu behandeln,

    3. keinerlei physische und psychische Gewalt gegenüber den mir anvertrauten SportlerInnen anzuwenden, insbesondere keine sexuelle Gewalt oder sexualisierte Übergriffe in Worten, Gesten, Handlungen oder Taten,

    4. die persönlichen Grenzen und individuellen Empfindungen zu Nähe und Distanz der mir anvertrauten Personen zu achten und mich dementsprechend respektvoll zu verhalten, dazu gehört auch, dass ich mich, wenn möglich, nicht gemeinsam mit den Sportlerinnen und Sportlern beim Umziehen in der Garderobe aufhalte,

    5. mich bei Konflikten um offene, gerechte und humane Lösungen zu bemühen,

    6. die Eigenverantwortlichkeit und die Selbstständigkeit der Sportlerinnen und Sportler zu unterstützen, auch im Hinblick auf deren späteres Leben,

    7. beobachtete Grenzüberschreitungen unverzüglich und ohne Ausnahme an die zuständige Ansprechperson/Instanz des Vereines/Verbandes zu melden,

    8. das Fair Play als wichtige Handlungsmaxime des Sports zu vermitteln und aktiv zu vertreten, insbesondere das Einhalten sportartspezifischer Regeln sowie das Ablehnen jeglicher Leistungsmanipulation (z.B. Betrug, Doping),

    9. die Anforderungen des Sports in Training und Wettkampf mit den Belastungen des sozialen Umfeldes, insbesondere von Familie, Schule, Ausbildung und Beruf, bestmöglich in Einklang zu bringen,

    10. ein pädagogisch verantwortliches Handeln anzustreben, insbesondere die Selbstbestimmung der mir anvertrauten Sportlerinnen und Sportler zu fördern,

    11. Sportlerinnen und Sportler in Entscheidungen, die diese persönlich betreffen, mit einzubeziehen, verfügbare Informationen zur Entwicklung und Optimierung der Leistung von Sportlerinnen und Sportlern an diese weiterzugeben und bei Minderjährigen die Interessen der Erziehungsberechtigten zu berücksichtigen,

    12. Sportlerinnen und Sportler darüber hinaus zu sozialem Verhalten in der Trainingsgemeinschaft, zu fairem Verhalten innerhalb und außerhalb des Wettkampfes und zum nötigen Respekt gegenüber allen anderen in das Sportgeschehen eingebundenen Personen sowie zum verantwortungsbewussten Umgang mit der Natur und der Mitwelt anzuregen,

    13. anzuerkennen, dass das Interesse der Athletinnen und Athleten, ihre Gesundheit und ihr Wohlbefinden über den Interessen und den Erfolgszielen der Trainerinnen und Trainer, der Instruktorinnen und Instruktoren sowie der eigenen Sportorganisation stehen,

    14. alle meine Trainingsmaßnahmen dem Alter, der Erfahrung sowie dem aktuellen physischen und psychischen Zustand der Sportlerinnen und Sportler anzupassen,

    15. nach bestem Wissen und Gewissen den Gebrauch verbotener Mittel (Doping) zu unterbinden und Suchtgefahren (Drogen-, Nikotin- und Alkoholmissbrauch) vorzubeugen,

    16. meinen Verein darüber zu informieren, wenn ein Verfahren gemäß §§ 201–220b StGB anhängig ist.

    Ich werde durch gezielte Aufklärung und unter Wahrnehmung meiner Vorbildfunktion negativen Entwicklungen entgegenwirken. Bei Überforderung oder Unklarheiten spreche ich mich mit KollegInnen ab oder suche professionelle fachliche Hilfe und Unterstützung.

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